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Das "Singen", besser: das freirhythmisch-melodische Rezitieren von Texten, ist eine seit dem Altertum übliche Art, wirklich wichtige Texten öffentlich zu Gehör zu bringen. Ein anderer Name dafür ist "Kantillieren".

Bis heute findet man das zum Beispiel im Synagogengottesdienst. Im Talmud heißt es:

Wer die Schrift ohne Melodie liest und ohne Sang lehrt, auf den bezieht sich der Vers der Heiligen Schrift: "Auch gab ich ihnen Gesetze, die nicht gut sind." (Meg 32a)

Diese Form der Proklamation des göttlichen Wortes durch einen "Sprechgesang" sah auch Luther in seiner "Deutschen Messe" vor.
Sie war war in den lutherischen Gemeinden üblich, bis sie für die preußischen Lande den Lutheranern vom kalvinistischen preußischen König Friedrich Wilhelm I. durch königliche Anordnungen 1736 und 1737 verboten wurde.
In der Zeit der Aufklärung ging dann zudem mehr und mehr der Glauben zurück, daß die Worte der Heiligen Schrift Wort Gottes sind. Damit entfiel überhaupt der Grund dafür, Bibeltexte durch eine gehobene Art des Vortrages hervorzuheben. Gelegentlich wurde außerdem in der Aufklärungszeit die biblischen Lesungen während des Vortrages im Gottesdienst vom Pfarrer durch improvisierte erklärende Einschübe und Paraphrasen "verschlimmbessert". Solche Einfügungen oder Umschreibungen ließen sich natürlich nur anbringen, wenn der Text vorgelesen, nicht aber, wenn er "gesungen" wurde.

In der bis zur Einführung des "Evangelische Gottesdienstbuch" für den gesamten Bereich der VELKD verbindlichen "Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden" finden sich zu dieser Art der Verkündigung des Wortes Gottes folgende Hinweise und Beispiele:

Seite 1 (240 kB)
Seite 2 (212 kB)
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In unserer Zeit Zeit der vielen leeren, weil inflationär gebrauchten Worte, ist das Kantillieren eine gute Möglichkeit, die grundsätzliche Andersartigkeit und Würde des Wortes Gottes hervorzuheben.

Andere mögen jedenfalls die Heilige Schrift kritisieren - wir singen sie!

Meine Zunge soll singen von deinem Wort.
Ps 119,172


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