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Pfarrer Lic. theol. Volkmar Walther,
Dresden:
Ökumenisch sehr
bedenklich!
Erste evangelische
Bischöfin für Mitteldeutschland
Anläßlich der am
21. März 2009 in Wittenberg erfolgten Wahl von Oberkirchenrätin Ilse Junkermann
zur ersten Bischöfin in den östlichen Landeskirchen, bezeichnete der EKD –
Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, diese als „einen wichtigen Schritt
auf dem neuen gemeinsamen Weg der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland“.[1]
Ist dies aber
auch ein richtiger Schritt auf dem ökumenischen Weg zur Glaubens- und
Kirchengemeinschaft? Im lutherisch-katholischen Dialogdokument
„Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament“ (1984)[2]
geht es um „volle Kirchengemeinschaft“ um „wechselseitige Anerkennung
auf der Grundlage des gemeinsamen Glaubens, die die wechselseitige Anerkennung
nicht nur der Taufe, sondern auch der eucharistischen Feier und des Amtes
einschließt.“ Angesichts dieser Tatsachen stellen sich starke ökumenische
Bedenken ein. Sie bestehen u. a. im Ordinationsrecht der künftigen Bischöfin und
der Frage, wie es denn um das von ihr weitergegebene ordinierte Amt bestellt
ist. Ist es gültig oder nicht? „Ob ein von einer Frau verwaltetes
Altarsakrament gültig und wirksam ist, muß sehr bezweifelt werden. Wenn es nicht
Christi Willen gemäß ist, daß Frauen das Amt der öffentlichen Wortverkündigung
und Sakramentsverwaltung sowie der Gemeindeleitung innehaben, kann auch nicht
vom einsetzungsgemäß verwalteten Sakrament des Altars gesprochen werden, wenn
eine Frau die Feier leitet. Mir jedenfalls fehlte die Gewißheit, daß hier
Christi Testament vollzogen wird“.[3]
Auch kann man
nicht, wie der emeritierte Landesbischof Hirschler (Hannover), von der Tatsache
ausgehen, „daß es nun einmal ordinierte Frauen gibt, .. . also müssen die von
ihnen vollzogenen Handlungen gültig sein“.[4]
Beim Blick über
unseren provinziellen Tellerrand hinaus stellen wir fest, daß Kirchen, welche
die Frauenordination praktizieren, nur eine Minderheit in der Weitchristenheit
darstellen.
Die katholische und orthodoxe Kirche, wie
auch viele evangelische Kirchen, einschließlich innerhalb des Lutherischen
Weltbundes, lehnen die Ordination der Frau zum Pfarr- bzw. Bischofsamt aus
biblisch-theologischen und ökumenischen Gründen ab. Sollte ein ökumenisch
denkender und handelnder Christ sich nicht daran ausrichten, was dem Verhalten
Christi und der apostolischen Überlieferung in der ununterbrochenen Tradition
der Kirche entspricht?
Es ist vermessen zu behaupten, daß das
Verhalten Jesu und der Apostel kulturell und gesellschaftsbedingt sei, so daß
sie faktisch nicht anders hätten handeln können. Auf seinen Wanderpredigten ließ
sich Jesus nicht nur von den Zwölfen begleiten, sondern auch von einer Gruppe
von Frauen. Frauen erhielten von Jesus als erste den Auftrag, die österliche
Botschaft sogar den Aposteln mitzuteilen (vergleiche Matthäus 28,7-10; Lukas 24,
9-10; Johannes 20, 11-18), um sie darauf vorzubereiten, später selbst die
offiziellen Zeugen der Auferstehung zu werden.
In der frühen Christenheit leiten Frauen
kleine Hauskirchen, werden von Paulus als „Mitarbeiterinnen“ (Römer 16) und
„Mitkämpferinnen“ (Philipper 4,3) bezeichnet, wirken als Prophetinnen (auch im
Gottesdienst, 1. Korinther 11,5) und üben das Amt der Diakonissen aus (Römer
16,1). Es erscheint daher nachdenkenswert, in den evangelischen Kirchen das
altkirchliche eigenständige Amt der „Diakonisse“ oder „Diakonin“ wieder zu
erneuern und dafür geeignete Frauen einzusegnen und sie mit pastoralen und
seelsorglichen Diensten, wie unter anderem Taufe, Trauung, Begräbnis und
Wortverkündigung zu betrauen. Dies wäre ökumenisch legitim, zumal darüber schon
in der römisch-katholischen Kirche wie auch den orthodoxen Kirchen nachgedacht
wird und entsprechende Vorschläge gemacht wurden.[5]
Festzuhalten bleibt aber, daß Jesus keine Frau unter die Zahl der Zwölf berufen
hat. Die Berufung der Frau zum Hirtenamt ist ihr verwehrt (siehe 1. Korinther
14, 34-40 und dazu 1. Timotheus 2,11) Es gibt keine einzige Bibelstelle, die
darauf hindeutet, daß die Apostel bei der Ordination zu Presbytern unter
Handauflegung auch Frauen berufen hätten. Denn „im Träger des kirchlichen
Amtes schafft Jesus Christus selbst sich heute in derselben Weise seine
Stellvertreter unter den Menschen, wie er es am Anfang der Kirche im Apostel
getan hat, und er stattet ihn mit derselben Vollmacht zum Dienst aus die ihm
eignete und er seinen Aposteln verliehen hat .“[6]
Wer sich heute anders verhält, löst sich
damit vom Handeln Christi und der ersten Christenheit.
Die Zulassung von Frauen zum Pfarr- und
Bischofsamt trifft nicht nur den inneren Frieden und das Selbstverständnis jeder
einzelnen Kirche, sondern insbesondere die Gemeinschaft der Kirchen
untereinander, die Ökumene, da diese eng mit der gegenseitigen Anerkennung der
Ämter verbunden ist.
Ein Ausscheren
aus der Ökumene in dieser Frage bedeutet „ein Hindernis auf dem Weg zur
Einheit der Christen. Haben doch die im Weltrat der Kirchen angeschlossenen
Gemeinschaften und Kirchen vereinbart, alles zu unter - lassen, was den
Einigungsbestrebungen schaden könnte.“[7]
„Solche einseitigen Beschlüsse erschweren natürlich eine sachlich
theologische Diskussion mit den katholischen Kirchen (römisch-katholische und
orthodoxe Kirchen) in hohem Maß. Hat man diese Fragen nicht nur auf der Basis
der biblischen Aussagen, sondern auch vor dem Hintergrund einer angestrebten
Ökumene ausreichend bedacht? Die katholischen Kirchen mußten wirklich die
Entscheidungen evangelischer Synoden als eine Brüskierung verstehen und haben
entsprechend reagiert.“[8]
Diese
ökumenische Fragestellung aufnehmend schreibt der emeritierte Thüringer
Landesbischof Werner Leich in seinem Buch „Gesandt zum Dienst“ (2000): „Die
Reformatoren hatten die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche im
Blick. Sie sahen auf die weltweite Kirche. Die fast fünfhundert Jahre währende
Trennung birgt die Gefahr in sich, heute nur auf die eigene Kirche zu schauen,
im engsten Fall auf die Landeskirche oder die landeskirchlichen Zusammenschlüsse
.. . ohne die Folgerungen für die weltweite Kirche ernst zu nehmen.“ Für das
Bischofsamt ergibt sich daraus nach Bischof Leich: „Die weltweite Sicht der
Kirche muß die provinzielle überwinden. .. .Entscheidungen sind ... daraufhin zu
prüfen, ... ob sie das Streben nach Einheit fördern oder behindern. Werden
offensichtlich neue Trennungen zwischen den Kirchen aufgerissen, dann ist zu
prüfen, ob sie durch Schrift und Bekenntnis erzwungen sind. Kann das nicht
bejaht werden, ist Verzicht um der Einheit willen geboten. Ein Beispiel: Jesus
berief nur Männer zu Aposteln. Diese setzten ebenfalls Männer in die
apostolische Nachfolge ein. Die alte Kirche und nach der Spaltung auch die
Römisch-Katholische und die Orthodoxen Kirchen haben das fortgesetzt. Ihnen ist
die apostolische Nachfolge von hoher Bedeutung für die Bewahrung der
Überlieferung, vergleichbar mit dem ‚allein die Schrift’ ( sola scriptura) der
Reformation. Schon um des Weges zum Eins -Sein willen müßten die Evangelischen
Kirchen auf die Einsetzung von Bischöfinnen verzichten. ... Die Einheit ist das
Ziel der Weltkirche, die Gleichberechtigung der Frau in allen Bereichen eines
der Provinz.“ Einige Zeilen weiter schreibt er: „Die Römisch-Katholische Kirche
ist der erste Partner auf dem Weg zur Einheit.“[9]
Es ist eine
biblische und ökumenische Rückbesinnung angesagt, damit, wie es der Bonner
Dogmatik-Dozent Friedhelm Jung treffend formuliert, die Frauenordination nicht
weiterhin zum „Spaltpilz der Christenheit“[10]
wird.
Darum ist es Anliegen und Bitte auch vieler
ökumenisch denkender ev.-luth. Christen, wenn sie auf eine grundlegende
Bekenntnisschrift ihrer Kirche, die Confessio Augustana verweisen und fordern, „daß
die Bischofen (und Synoden) etliche unbillige Beschwerung (unserer Gewissen)
nachlassen, die noch vorzeiten auch in den Kirchen nicht gewesen und angenommen
sein wider den Gebrauch der christlichen gemeinen Kirchen“ (CA XXVIII, 72).
Pfarrer Walther ist Oberer der
St.
Jakobus-Bruderschaft im "Bund für evangelisch-katholische Einheit".
In der Frage des weiblichen Diakonats können wir ihm freilich nicht ganz folgen
und verweise n in diesem Zusammenhang
auf das vor einigen Jahren erschienene Werk des heutigen römisch-katholischen
Bischofs von Regensburg, Gerhard Ludwig Müller: „Priestertum und Diakonat“,das
in wissenschaftlich mustergültiger Weise die Fragen um die Frauenordination
behandelt, und das wir unseren Lesern
ausdrücklich zur Lektüre empfehlen.)
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