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"Wer aber das nicht anerkennt ..." (1 Kor 14,38)

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Aus einem Vortrag von Prof. Dr. Reinhard Slenczka vor der Synode der Evang.-Luth. Kirche von Schaumburg Lippe am 5. 10. 1991 ("Bückenburger Vortrag")

Man kann natürlich und wird vermutlich mit Mehrheitsentscheidungen die Frauenordination durchsetzen und ihre Anerkennung auf dem Wege kirchlicher Gesetzgebung erzwingen. Man kann aber weder den Wortlaut noch die Wirkung des Wortes Gottes, der Heiligen Schrift, ändern oder außer Kraft setzen. Und das ist die eigenartige Beobachtung in den skandinavischen Kirchen, aber auch bei uns, daß beruhigte Gewissen unerwartet wieder unruhig werden durch das Wort der Schrift. Ich zitiere aus einem weiteren schwedischen Bericht:

„Die Behörden, kirchliche wie weltliche, sind davon beunruhigt, daß die Überzeugung, daß Pastorinnen mit dem Neuen Testament unvereinbar sind, nicht von selbst ausstirbt, sondern in jeder neuen Generation immer wieder Anhänger findet. Man spricht von der ‚Pastorinnenfrage‘ und meint darunter zwei ganz verschiedene Probleme. Erstens: ‚Wie lebt man mit solchen Auseinandersetzungen doch in einer Kirche zusammen weiter? Zweitens: ‚Wie kann der Widerstand zum Aufhören gebracht werden?‘ "
(
Svenska kyrkans fria Synod. Die Freie Synode der schwedischen Kirche, 1986. 13.)

Daß die Gewissen durch das Wort Gottes unruhig werden, erleben wir auch unter den Theologiestudenten, und zwar, das möchte ich ausdrücklich betonen, bei männlichen ebenso wie bei weiblichen. Wir erleben das auch in der Gemeinde; wir erleben es auch bei solchen, die bereits ordiniert sind und die dann unter Umständen gerade durch das Wort Gottes in Anfechtung geraten, von dem sie in ihrem Dienst doch getragen werden sollten.

Warum das so ist und immer bleiben wird, will ich an der Hauptstelle 1. Kor 14,33-40 in Verbindung mit 1. Tim 2,9-15 zeigen. Hier haben wir das unbedingte Nein zum Reden beziehungsweise zum Lehren durch Frauen in der Gemeindeversammlung. Dieses Nein wird in eine Situation hinein gesprochen, in der das geschieht. Dreifach wird dieses Nein mit dem schwersten Gewicht geistlicher Autorität begründet:

1. Der erste Grund lautet: „Wie in allen Gemeinden der Heiligen ...“ (Vers 34). Das ist der Hinweis auf einen ökumenischen Konsens, den die Gemeinde von Korinth mit ihrer Anpassung an die Umwelt durchbricht. Jeder von uns weiß, daß die Einführung der Frauenordination, beginnend in den fünfziger Jahren, zu einem neuen kirchentrennenden Faktor geworden ist und sämtliche vorhandenen Annäherungen zu einer Verständigung über das kirchliche Amt gestört beziehungsweise aufgehoben hat. Das betrifft zuerst das Verhältnis zu den orthodoxen Kirchen des Ostens und zur römisch-katholischen Kirche. Es betrifft aber auch die Kirchengemeinschaft innerhalb der einzelnen Kirchen. Wir beobachten das zur Zeit in der Anglikanischen Gemeinschaft.

Beiläufig, doch nicht ohne Absicht, sei auf einen anderen die ökumenische Verständigung störenden Sachverhalt hingewiesen: die Sakramentsverwaltung durch Nichtordinierte während der 2. Ausbildungsphase. 

 

2. Der zweite Grund lautet: „Wie auch das Gesetz sagte ...“ Dies ist die Berufung auf das Wort Gottes des alten Bundes, insbesondere auch auf die Zuordnung von Mann und Frau nach 1. Mose 1 bis 3. (Vgl. 1. Tim 2,13—15; 1. Kor 11,1—16; Eph 5,21 ff.)

Jürgen Roloff hat in seinem neuen Kommentar zum 1. Timotheusbrief sicher recht, wenn er dazu feststellt: „Die meisten vorliegenden Deutungsversuche verfolgen das Ziel, das Ärgernis dieser Aussage aus der Welt zu schaffen." (Jürgen Roloff, Der erste Brief an Timotheus. (= EKK XV) Zürich / Neukirchen 1988, 140.)

Wer geistlich im Vertrauen auf das Heilsame des Wortes Gottes liest, hört und urteilt, der wird jedoch folgendes nicht übersehen können. Die Unterordnung, von der an diesen Stellen die Rede ist, wird umschlossen und bestimmt durch Person und Werk Jesu Christi. Deshalb gilt prinzipiell für die Gemeinschaft in Christus unter den Christen: „Ordnet euch einander unter in der Furcht Christi“ (Eph 5,21). Das in Christus begründete und anschauliche Wesen dieser Unterordnung aber besteht eindeutig in der Hingabe Christi für die Gemeinde (Eph 5,25) und in dem Gehorsam des Sohnes Gottes gegenüber dem Vater (1. Kor 11,3). Dieses Verhältnis anders in Verteidigung oder Protest zu sehen wäre unchristlich, sofern dann das Verhältnis von Mann und Frau ohne Christus gesehen würde. Es ist die Entscheidung, ob wir von Christus her denken oder nach der unaufhebbaren Polarisierung von Mann und Frau.

Ähnlich verhält es sich mit dem Hinweis für die Frau auf ihren spezifischen Beruf. „Sie wird aber selig werden dadurch, daß sie Kinder zur Welt bringt, wenn sie bleibt mit Besonnenheit im Glauben und in der Liebe und in der Heiligung“ (1. Tim 2,15). Hören wir eigentlich bei allem verständlichen und spontanen Widerspruch aus unserer Erfahrung, wie hier gegenüber der Straflast für die Frau nach dem Fall (1. Mose 3,16) ihre Mitwirkung an der Zueignung des Heils zur Sprache gebracht wird? Und in den Pastoralbriefen, die uns die Gemeinde mit ihrer Verwurzelung in Haus und Familie vorführten, finden sich direkte Hinweise auf das, was man als Apostolat und als eine apostolische Sukzession der Frauen in der Glaubensüberlieferung und -unterweisung bezeichnen kann. So erinnert Paulus den Timotheus an den „ungefärbten Glauben in dir, der zuvor schon gewohnt hat in deiner Großmutter Lois und in deiner Mutter Eunike; ich bin aber gewiß, auch in dir“ (2. Tim 1,5). Die meisten von uns werden ihre erste Glaubensunterweisung diesem mütterlichen Apostolat verdanken, und wer wüßte nicht, was geschieht, wenn dies versäumt wird?

Die Ausleger erinnern daran, daß diese und ähnliche Hinweise sich gegen eine Ablehnung und Vernachlässigung von Ehe und Familie richten, wie sie zum Beispiel von der Gnosis in jener Zeit vertreten worden ist.

Die Gemeinde in Korinth, die den Konsens mit den anderen Kirchen durchbricht und dem Wort Gottes widerspricht, wird gefragt: „Oder ist das Wort Gottes von euch ausgegangen? Oder ist‘s allein zu euch gekommen?“ Die Gemeinde muß sich also fragen, ob sie hier nicht eigenes Wort an die Stelle von Gottes Wort setzt. 

 

3. Damit kommen wir zu dem dritten Grund, mit dem jedem geistlichen Anspruch, der nicht mit dem Konsens der Gemeinden / Kirchen und dem Wort Gottes übereinstimmt, entgegengehalten wird, „daß es des Herrn Gebot ist, was ich euch schreibe. Wer aber das nicht anerkennt, der wird nicht anerkannt“ (Vers 37 - 38). Diese Berufung auf das Gebot des Herrn schließt alles ein, was vorher zur Ordnung in der Gemeinde gesagt worden ist, also auch das Schweigegebot.

Eine solche Berufung auf Wort und Weisung des Herrn findet sich bei Paulus mehrfach und dann jedesmal an ganz entscheidenden Stellen:
1. Kor 7,10.12 beim Verbot der Ehescheidung und der Wiederheirat Geschiedener. Wir wissen, wie leicht das bei uns übergangen wird! 1. Kor 9,14 bei dem Hinweis, daß die Verkündiger des Evangeliums auch aus dem Evangelium, das heißt, von dem Unterhalt der Gemeinde leben sollen und dürfen. 1. Kor 11,23 im Blick auf die Einsetzung des Herrnmahls, wo es zur Privatveranstaltung von Gruppen gemacht wird. 1. Kor 15,3 und Gal 1,12 für Inhalt und Auftrag der Evangeliumsverkündigung sowie 1. Thess 4,15 für die Wiederkunft Christi und die Auferstehung der Toten.
Bei allen Argumenten, die es sonst noch gibt, ist mit Wort und Weisung des Herrn die höchste Stufe der Verbindlichkeit erreicht, und für den Apostel ergibt sich daraus: „Wer aber das nicht anerkennt, der wird nicht anerkannt“, wobei sowohl die kirchliche Gemeinschaft gemeint sein kann wie auch die Anerkennung oder Verwerfung im Endgericht durch Jesus Christus selbst. Ob wir das wollen oder nicht, nach dem Wortlaut des Textes geht es hier um das, was im letzten Sinne heilsentscheidend ist. Demnach ist die Frauenordination nicht eine bloße Frage kirchlicher Ordnung oder geschichtlicher Sitte, sondern für den Apostel geht es hier um die Gemeinschaft der Kirchen und ihren Gehorsam gegenüber dem Wort des Herrn.

Damit stehen wir an dem Punkt, der inhaltlich vom Wort Gottes her die Gewissensentscheidung in der Frage der Frauenordination ausmacht. Und die christliche Gemeinde hat dies weltweit und bis auf unsere Zeit in allen Kirchen stets so verstanden und sich entsprechend verhalten.

Wer anders entscheidet, muß nicht nur für sich, sondern auch für die Glieder der Gemeinde dieser dreifachen Begründung durch den ökumenischen Konsens, durch das Gesetz Gottes und mit dem Wort und der Weisung des Herrn ausweichen und sich entziehen. Dies geschieht, was ich nicht weiter auszuführen brauche, mit der Behauptung, es handele sich um einen späteren Einschub von 1. Tim 2 oder um eine Weisung, die an die geschichtlichen und gesellschaftlichen Zustände jener Zeit gebunden und darauf begrenzt sind.

Auch und vermutlich gerade ein Nichttheologe wird merken, wie auf diese Weise alles ins Gleiten kommt, wenn wir uns dann zunehmend und schließlich ganz den Forderungen der Zeit und der jeweils herrschenden Meinung für Lehre und Ordnung der Kirche anschließen, so wie das tatsächlich in manchen anderen Fällen, die ich lieber nicht erwähnen möchte, bereits auch durch Synodalbeschlüsse geschieht. Die Gemeinde macht sich zum Herrn über das Wort des Herrn.
...
Bei der Durchsetzung der Frauenordination seit den sechziger Jahren ... ging es niemals um das Bedürfnis und die Versorgung der Gemeinden, zumal sich die sogenannte „Theologenschwemme“ bereits abzeichnete. Maßgeblich wurden vielmehr Forderungen und Zielvorstellungen, die außerhalb der Kirche ihren Ursprung haben.
...
Wer für die Frauenordination entscheidet, entscheidet also gegen den Konsens der Kirchen, gegen das Gesetz Gottes und gegen das Wort des Herrn. Er entscheidet zugleich gegen solche Glieder der Gemeinde, die sich an dieses Wort gebunden wissen.

Quelle: Reinhard Slenczka, Neues und Altes, Band 3: Dogmatische Gutachten und aktuelle Stellungnahmen.
Hersausgegeben von Albrecht Immanuel Herzog. Freimund-Verlag, Neuendettelsau 2000


siehe auch: Hier


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