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Brisante innerevangelische
Diskussion über Homosexualität: Zum ersten Mal in der Geschichte der
evangelischen Kirche wird hier ein eindeutig bibelwidriger Sachverhalt
kirchenrechtlich implantiert.
Von Dominik Klenk.
Dr. Dominik Klenk (Reichelsheim im Odenwald) ist Leiter der ökumenischen
Kommunität „Offensive Junger Christen“ (OJC) in der EKD.
Wetzlar (kath.net/idea)
Am 8. November hat die Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen
Kirche Deutschlands (VELKD) die EKD-Vorlage zum Pfarrdienstrecht als gültiges
Kirchenrecht beschlossen. Man kann nur hoffen, dass die Gliedkirchen der VELKD –
darunter Sachsen, Bayern und auch andere Landeskirchen wie etwa Württemberg, die
nun ihrerseits in ihren Landessynoden noch darüber zu befinden haben – nicht dem
Vorbild der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
folgen. Sie hat unter ihrem Bischof Markus Dröge im Oktober in einem
„Kirchengesetz zur Zustimmung und Ausführung des Pfarrdienstgesetzes der EKD“ in
ihrer Auslegung von §39 bereits klargemacht, dass für sie Ehe und
Homo-Lebenspartnerschaft im Pfarrhaus auf der völlig gleichen Ebene stehen –
inklusive der Kinder, die in der Lebenspartnerschaft aufwachsen. Das
theologische Gespräch ist hier vorbei. Bezüge zur Heiligen Schrift? Fehlanzeige!
Die 7 beschwiegenen
Konsequenzen von §39
Die Landeskirchen der EKD, ihre Synoden und die einzelnen Gläubigen sollten sich
der weitreichenden und weithin nicht thematisierten Konsequenzen bewusst sein,
die das EKD-Pfarrerdienstrecht und seine Begründung in sich tragen.
Gleichsetzung
Die evangelische Kirche stellt „familiäres Zusammenleben“, also „jede Form des
rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens von mindestens zwei Menschen“,
faktisch auf eine Stufe mit der Ehe.
Aufweichung
Damit wird die Ehe von Mann und Frau als zukunftsfähiges Leitbild christlicher
Lebensweise aufgeweicht und zu einer Lebensform unter anderen. Homosexuelle
Partnerschaften werden kirchenrechtlich legitimiert.
Häresie
Zum ersten Mal in der Geschichte der evangelischen Kirche wird hier ein
eindeutig bibelwidriger Sachverhalt kirchenrechtlich implantiert. Das ist eine
völlig neue Qualität der Häresie. Noch 1996 schrieb die EKD in ihrer Denkschrift
„Mit Spannungen leben“, es gäbe „keine biblischen Aussagen, die Homosexualität
in eine positive Beziehung zum Willen Gottes setzen – im Gegenteil“.
Unterwerfung
Der Begriff des „familiären Zusammenlebens“ meint „jede Form des
rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens“. Damit unterwirft sich die Kirche
in einer theologisch-anthropologischen Grundfrage staatlicher Gesetzgebung. Was,
wenn der Staat in den nächsten Jahrzehnten noch ganz andere Lebensformen „von
mindestens zwei Menschen“ rechtlich legitimiert, etwa bisexuelle Dreierschaften?
Oder die Geschwisterehe? Die EKD hat sich bereits jetzt für diese Szenarien
potenziell geöffnet.
Entwurzelung
Dieser Beschluss entwurzelt evangelische Christen, für die diese Art „familiärer
Lebensformen“ unbiblisch und im Pfarrhaus nicht vorstellbar ist. Unter welchem
Dach sollen diese Christen in Zukunft Heimat finden?
Verengung
Mit diesem Beschluss wird der Raum für Christen in ihrer Kirche noch enger, die
ihre homoerotische Orientierung selbst nicht ausleben wollen und sich eine
Veränderung erhoffen. Es bleibt zu fragen, ob es für den Wunsch nach Seelsorge
und Begleitung in der evangelischen Kirche überhaupt noch Raum gibt – und ob
diese Menschen hier noch erwünscht sind.
Schwächung
Dieses Kirchenrecht mit seinen ethischen und anthropologischen Implikationen
wirft die Kirchen in ihrem ökumenischen Prozess um Jahrzehnte zurück. Die
kirchenrechtliche Manifestation eines postmodernistischen Menschenbildes, das
die Polarität der Geschlechter und ihre Komplementarität relativiert, ist ein
Sonderweg der EKD, mit dem sie sich als ernstzunehmender Gesprächspartner aus
der internationalen Gemeinschaft der Kirchen verabschiedet.
Theologisch ver-rückt
Was hier geschieht, ist theologisch ver-rückt – im substanziellen Sinne. Es
zeigt, wie wenig erinnerungs- und bibelgesättigt oder mutig sich die
EKD-Vertreter aus den evangelischen Landeskirchen bis hierher gezeigt haben –
jedenfalls in ihren Ergebnissen. Vor allem aber schmerzen die uninspirierten
Denkmuster, die nunmehr die Selbstsäkularisierung des kirchlichen Apparates
juristisch zementieren, indem man der Gender-Mainstreaming-Ideologie und ihrer
Geschlechterveruneindeutigung fröhlich huldigt. Und das in Zeiten, in denen die
Bindungsforschung die praktischen Folgen dieser Vielfalt für die nächste
Generation längst in signalroten Lettern publiziert!
Auf, Ihr Bayern, Sachsen, Württemberger!
Welche Zukunft hat eine Kirche, die sich als „Kirche der Freiheit“ selbst so
auslegt, dass das Wort Gottes kirchenrechtlich gebeugt wird? Und welchen Weg
werden Christen einschlagen, für die hier die Schmerzgrenze unbiblischer
Positionierung definitiv überschritten wird? In die Freikirche überwechseln oder
katholisch werden?
Was nottut angesichts der ersichtlichen Deformation, ist die reformatorische
Bereitschaft zur Umkehr – die alte Kirche nannte dies „Buße“. Das wäre einmal
eine Innovation auf dem Weg zum Reformationsjubiläum! Auf, Ihr Bayern, Ihr
Sachsen und Württemberger: Wenn jemand alles kann außer Hochdeutsch – dann Ihr.
Lasst Euch und Eure Kirchen nicht schematisieren von dieser theologischen
Mittelmäßigkeit zweiter Klasse. Gerade in deutschen Landen muss die
modisch-ideologische Anfälligkeit der „Hochtheologie“ wachsam im Auge behalten
werden. Es gilt, jetzt die Geister zu unterscheiden und die Tretminen zu
entfernen, solange noch kein Gras darüber gewachsen ist. Denkt an die kommende
Generation! Eine Kirche, die zu dieser Scheidung nicht mehr in der Lage ist, ist
weder zukunftsfähig, noch wird sie die Einheit bewahren können.
Der Autor, Dr. Dominik Klenk (Reichelsheim im Odenwald), ist Leiter der
ökumenischen Kommunität „Offensive Junger Christen“ (OJC) in der EKD. Früher
Handballprofi und Unternehmer. Er hat zum Papstbesuch das Buch herausgegeben:
„Lieber Bruder in Rom. Ein evangelischer Brief an den Papst“.
Quellen:
kath.net
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