Brisante innerevangelische Diskussion über Homosexualität: Zum ersten Mal in der Geschichte der evangelischen Kirche wird hier ein eindeutig bibelwidriger Sachverhalt kirchenrechtlich implantiert.

Von Dominik Klenk.
Dr. Dominik Klenk (Reichelsheim im Odenwald) ist Leiter der ökumenischen Kommunität „Offensive Junger Christen“ (OJC) in der EKD.

Wetzlar (kath.net/idea)
Am 8. November hat die Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) die EKD-Vorlage zum Pfarrdienstrecht als gültiges Kirchenrecht beschlossen. Man kann nur hoffen, dass die Gliedkirchen der VELKD – darunter Sachsen, Bayern und auch andere Landeskirchen wie etwa Württemberg, die nun ihrerseits in ihren Landessynoden noch darüber zu befinden haben – nicht dem Vorbild der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz folgen. Sie hat unter ihrem Bischof Markus Dröge im Oktober in einem „Kirchengesetz zur Zustimmung und Ausführung des Pfarrdienstgesetzes der EKD“ in ihrer Auslegung von §39 bereits klargemacht, dass für sie Ehe und Homo-Lebenspartnerschaft im Pfarrhaus auf der völlig gleichen Ebene stehen – inklusive der Kinder, die in der Lebenspartnerschaft aufwachsen. Das theologische Gespräch ist hier vorbei. Bezüge zur Heiligen Schrift? Fehlanzeige!
 

Die 7 beschwiegenen Konsequenzen von §39

Die Landeskirchen der EKD, ihre Synoden und die einzelnen Gläubigen sollten sich der weitreichenden und weithin nicht thematisierten Konsequenzen bewusst sein, die das EKD-Pfarrerdienstrecht und seine Begründung in sich tragen.

Gleichsetzung

Die evangelische Kirche stellt „familiäres Zusammenleben“, also „jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens von mindestens zwei Menschen“, faktisch auf eine Stufe mit der Ehe. 

Aufweichung

Damit wird die Ehe von Mann und Frau als zukunftsfähiges Leitbild christlicher Lebensweise aufgeweicht und zu einer Lebensform unter anderen. Homosexuelle Partnerschaften werden kirchenrechtlich legitimiert. 

Häresie

Zum ersten Mal in der Geschichte der evangelischen Kirche wird hier ein eindeutig bibelwidriger Sachverhalt kirchenrechtlich implantiert. Das ist eine völlig neue Qualität der Häresie. Noch 1996 schrieb die EKD in ihrer Denkschrift „Mit Spannungen leben“, es gäbe „keine biblischen Aussagen, die Homosexualität in eine positive Beziehung zum Willen Gottes setzen – im Gegenteil“. 

Unterwerfung

Der Begriff des „familiären Zusammenlebens“ meint „jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens“. Damit unterwirft sich die Kirche in einer theologisch-anthropologischen Grundfrage staatlicher Gesetzgebung. Was, wenn der Staat in den nächsten Jahrzehnten noch ganz andere Lebensformen „von mindestens zwei Menschen“ rechtlich legitimiert, etwa bisexuelle Dreierschaften? Oder die Geschwisterehe? Die EKD hat sich bereits jetzt für diese Szenarien potenziell geöffnet.

Entwurzelung

Dieser Beschluss entwurzelt evangelische Christen, für die diese Art „familiärer Lebensformen“ unbiblisch und im Pfarrhaus nicht vorstellbar ist. Unter welchem Dach sollen diese Christen in Zukunft Heimat finden? 

Verengung

Mit diesem Beschluss wird der Raum für Christen in ihrer Kirche noch enger, die ihre homoerotische Orientierung selbst nicht ausleben wollen und sich eine Veränderung erhoffen. Es bleibt zu fragen, ob es für den Wunsch nach Seelsorge und Begleitung in der evangelischen Kirche überhaupt noch Raum gibt – und ob diese Menschen hier noch erwünscht sind. 

Schwächung

Dieses Kirchenrecht mit seinen ethischen und anthropologischen Implikationen wirft die Kirchen in ihrem ökumenischen Prozess um Jahrzehnte zurück. Die kirchenrechtliche Manifestation eines postmodernistischen Menschenbildes, das die Polarität der Geschlechter und ihre Komplementarität relativiert, ist ein Sonderweg der EKD, mit dem sie sich als ernstzunehmender Gesprächspartner aus der internationalen Gemeinschaft der Kirchen verabschiedet.
 

Theologisch ver-rückt

Was hier geschieht, ist theologisch ver-rückt – im substanziellen Sinne. Es zeigt, wie wenig erinnerungs- und bibelgesättigt oder mutig sich die EKD-Vertreter aus den evangelischen Landeskirchen bis hierher gezeigt haben – jedenfalls in ihren Ergebnissen. Vor allem aber schmerzen die uninspirierten Denkmuster, die nunmehr die Selbstsäkularisierung des kirchlichen Apparates juristisch zementieren, indem man der Gender-Mainstreaming-Ideologie und ihrer Geschlechterveruneindeutigung fröhlich huldigt. Und das in Zeiten, in denen die Bindungsforschung die praktischen Folgen dieser Vielfalt für die nächste Generation längst in signalroten Lettern publiziert!

Auf, Ihr Bayern, Sachsen, Württemberger!

Welche Zukunft hat eine Kirche, die sich als „Kirche der Freiheit“ selbst so auslegt, dass das Wort Gottes kirchenrechtlich gebeugt wird? Und welchen Weg werden Christen einschlagen, für die hier die Schmerzgrenze unbiblischer Positionierung definitiv überschritten wird? In die Freikirche überwechseln oder katholisch werden? 

Was nottut angesichts der ersichtlichen Deformation, ist die reformatorische Bereitschaft zur Umkehr – die alte Kirche nannte dies „Buße“. Das wäre einmal eine Innovation auf dem Weg zum Reformationsjubiläum! Auf, Ihr Bayern, Ihr Sachsen und Württemberger: Wenn jemand alles kann außer Hochdeutsch – dann Ihr. Lasst Euch und Eure Kirchen nicht schematisieren von dieser theologischen Mittelmäßigkeit zweiter Klasse. Gerade in deutschen Landen muss die modisch-ideologische Anfälligkeit der „Hochtheologie“ wachsam im Auge behalten werden. Es gilt, jetzt die Geister zu unterscheiden und die Tretminen zu entfernen, solange noch kein Gras darüber gewachsen ist. Denkt an die kommende Generation! Eine Kirche, die zu dieser Scheidung nicht mehr in der Lage ist, ist weder zukunftsfähig, noch wird sie die Einheit bewahren können. 

Der Autor, Dr. Dominik Klenk (Reichelsheim im Odenwald), ist Leiter der ökumenischen Kommunität „Offensive Junger Christen“ (OJC) in der EKD. Früher Handballprofi und Unternehmer. Er hat zum Papstbesuch das Buch herausgegeben: „Lieber Bruder in Rom. Ein evangelischer Brief an den Papst“.

 

Quellen: kath.net


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